Schal, Mütze oder Handschuhe beim Spaziergang zu verlieren ist ärgerlich, aber verschmerzbar. Der Verlust einer Brieftasche oder eines Smartphones ist hingegen schon schlimmer. Umso besser, wenn ein ehrlicher Finder fremde Sachen im Fundbüro abgibt. Wir erklären, welche Rechte und Pflichten es bei Fundsachen gibt.
Video
zum hr-fernsehen.de Video Ehrliche Finderin

In Deutschland ist der Sachverhalt ganz einfach: Alles, was mehr als zehn Euro wert ist, muss dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach abgegeben werden. Entweder persönlich, im Fundbüro, bei der Polizei oder im Bürgeramt. Den Findern steht ein prozentual festgelegter Finderlohn zu. Wer das nicht tut, macht sich strafbar.
Drei bis fünf Prozent Finderlohn
Video
zum hr-fernsehen.de Video Rentner erhält 5000 Euro zurück

Im Juli 2017 entdeckte ein ehrlicher Finder in Berlin eine Tasche mit 3.500 Euro Bargeld und Goldbarren im Wert von insgesamt 35.000 Euro. Er gab alles ab. Wie hoch der Finderlohn war, wollte das Fundbüro aus Datenschutzgründen allerdings nicht sagen. Doch das lässt sich ganz einfach nachrechnen: Bei Sachgütern unter einem Wert von 500 Euro erhalten Sie in Deutschland fünf Prozent Finderlohn. Liegt der Wert darüber, sind es drei Prozent. Dem Mann standen also 1.155 Euro zu. Übrigens: Bei Tieren sind es ebenfalls drei Prozent.
Geringere Sätze gelten bei Funden in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Behörden. Dort muss ein Fundstück in der Regel mindestens 50 Euro wert sein, bevor der Finder überhaupt etwas bekommt. Außerdem erhält er nur die Hälfte des sonst vorgesehenen Finderlohns.
Sofortiges Handeln im Notfall
Haben Sie Ihre Kredit- oder Bankkarte verloren? Über den zentralen Sperrnotruf 116 116 lassen sich viele Bankkarten und sogar einige andere Karten telefonisch lahmlegen. Weitere Infos finden Sie auf sperr-notruf.de. Das funktioniert auch aus dem Ausland, wenn die Ländervorwahl +49 für Deutschland vorangestellt wird. Auch die elektronische Funktion des neuen Personalausweises lässt sich so sperren. Ist die eID-Funktion aktiviert, soll ein sicherer Identitätsnachweis per Internet möglich sein. Sogar Behördengänge sollen überflüssig werden. Das ist praktisch, aber gefährlich, wenn die eID in falsche Hände gerät.
Ende der weiteren InformationenFreiwillige Belohnung
Schwierig wird es bei Fundstücken, die eigentlich keinen materiellen Wert haben. Es ist in solchen Fällen fair, wenn die Eigentümer freiwillig eine Belohnung zahlen, sobald sie ihre Sachen wieder in den Händen halten. Oft bieten sie zum Beispiel schon in Suchanzeigen eine solche Zahlung an, wenn sie noch gar nicht wissen, ob ihr gutes Stück wieder auftauchen wird.
Die unverzügliche Rückgabe ist Pflicht
Finden Sie fremdes Eigentum, sind Sie verpflichtet, es unverzüglich abzugeben - sonst lautet der Vorwurf Fundunterschlagung und das kann unter Umständen sehr teuer werden. Bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe sieht Paragraf 264 des Strafgesetzbuchs für die Unterschlagung eines Fundes vor. Sogar der Versuch der Unterschlagung ist strafbar. Ein Beispiel aus Köln: Ein Mann fand in in einem Kaufhaus ein Smartphone und behielt es. Weil die Polizei es bei ihm orten konnte, sollte er 800 Euro Strafe zahlen. Nur weil er vor Gericht beweisen konnte, dass er zu dem Zeitpunkt krank war und den Fund dadurch nicht hatte melden können, wurde er nicht bestraft.
Nach Ende der Aufbewahrungsfrist
Video
zum hr-fernsehen.de Video Rätsel gelöst – Neues vom ominösen Geld-Buch

Fundbüros sind verpflichtet, abgegebene Sachen vier Wochen bis sechs Monate aufzubewahren. Wird ein Gegenstand nicht in der festgelegten Frist abgeholt, bekommt sie der Finder. Daher unser Tipp: Lassen Sie sich im Fundbüro die abgegebenen Gegenstände immer quittieren und hinterlassen Sie Ihre Adresse und/oder Telefonnummer. Nur so haben Sie Anspruch auf einen Finderlohn.
Sendung: hr1, hr1 am Vormittag, 23.09.2020, 9-12 Uhr