Führerscheine

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen nach einem Stufenplan bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Das geht aus einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) der EU hervor. Wann wer wie handeln muss, erfahren Sie hier.

Laut des in Kraft getretenen Gesetzes (Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung) zur Einführung des Stufenplans sind Sie verpflichtet, alte Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 umzutauschen.

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hr1-Moderator*innen zeigen ihre alten Führerscheinbilder

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Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

Stufenplan nach Geburtsjahr und Ausstellungsjahr

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Führerschein umtauschen: Cornelius Blanke vom ADAC erklärt alle Details

Cornelius Blanke ADAC
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Konkret geht es um etwa 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie um weitere ca. 28 Millionen seit dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine, die umgetauscht werden müssen.

Um den Prozess des Umtausches besser strukturieren zu können und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten zu vermeiden, wurde ein Stufenplan eingeführt.

Für Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr ausschlaggebend. Es gilt:

Weitere Informationen

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers & Fristtag

Geburtsjahr vor 1953: 19.01.2033
Geburtsjahr von 1953 - 1958: 19.01.2022       
Geburtsjahr von 1959 - 1964: 19.01.2023
Geburtsjahr von 1965 - 1970: 19.01.2024
Geburtsjahr 1971 oder später: 19.01.2025

Ende der weiteren Informationen

Für Scheckkartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist hingegen das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis ausschlaggebend. Es gilt:

Weitere Informationen

Ausstellungsjahr & Fristtag

Ausstellungsjahr 1999 - 2001: 19.01.2026
Ausstellungsjahr 2002 - 2004: 19.01.2027
Ausstellungsjahr 2005 - 2007: 19.01.2028
Ausstellungsjahr 2008: 19.01.2029
Ausstellungsjahr 2009: 19.01.2030
Ausstellungsjahr 2010: 19.01.2031
Ausstellungsjahr 2011: 19.01.2032
Ausstellungsjahr 2012 - 18.01.2013: 19.01.2033

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Was kostet ein Umtausch und wie oft muss getauscht werden?

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Sieben Führerschein-Fragen: Würden Sie noch bestehen?

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Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde Ihres aktuellen Wohnsitzes zuständig. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, d.h. auch vor dem im Stufenplan festgeschriebenen Datum, möglich. Der Umtausch kostet Sie 25 Euro. Bei unterlassenem Umtausch drohen nach Ablauf der Frist 10 Euro Verwarnungsgeld.

Die Pkw- und Motorradklassen gelten unbefristet fort. Nur die Gültigkeit des Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet. Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch gestanzt und somit entwertet.

Das brauchen Sie außerdem für den Umtausch:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • aktueller Führerschein (zum Eintauschen)
  • wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt

Fahrerlaubnisklassen

Wenn Sie zudem wissen möchten, welche Fahrerlaubnisklassen nach der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen im neuen Führerschein eingetragen werden, so schauen Sie sich die Umtauschtabelle des ADAC an.

Sendung: hr1, 15.01.2024